Hier erhalten Sie Informationen über mögliche Wahlleistungen, die Ihnen bei Ihrem Aufenthalt optional zur Verfügung stehen. Außerdem können Sie Informationen zu den Entgelttarifen downloaden.
Wir bieten unseren Patientinnen und Patienten gerne auch Wahlleistungen an. Dabei handelt es sich um Sonderleistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen. Diese Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.
Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten werden die allgemeinen Krankenhausleistungen von ihrer Krankenkasse übernommen. Die gesetzlichen Zuzahlungen müssen jedoch trotzdem geleistet werden. Wenn wahlärztliche Leistungen oder nicht-wahlärztliche Leistungen in Anspruch genommen werden, dann müssen die Kosten hierfür von der Patientin / vom Patienten selbst getragen werden
Privatversicherten und zusatzversicherten Patientinnen und Patienten können die Wahlleistungen entsprechend ihrer Versicherung wählen. Natürlich können auch Leistungen in Anspruch genommen werden, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind, allerdings müssen auch hier die Patientinnen und Patienten selbst für die anfallenden Kosten aufkommen.
Bei der Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer (mit Komfortvorteilen) können Sie zusätzlich aus einer erweiterten Speisekarte bestellen. Weitere Informationen können Sie auch unserer Wahlleistungsvereinbarung entnehmen. Für uns ist es selbstverständlich, dass für Sie auch ohne Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen erbracht werden.
In der Arberlandklinik Zwiesel ist im Moment keine Einzelzimmerbelegung als Wahlleistung möglich.
Bei Fragen zu Wahlleistungen, DRG-Entgelttarifen und zu Abrechnungsbeträgen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
Tel.: +49 9922/22-302 (stationäre Aufnahme) bzw.
Tel.: +49 9922/99-235 (stationäre Abrechnung)
Tel.: +49 9942 20-149 (stationäre Aufnahme) bzw.
Tel.: +49 9922 99-372 (zentrale stationäre Abrechnung)